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   BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64   

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https://dejure.org/1965,1390
BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64 (https://dejure.org/1965,1390)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1965 - 1 StR 506/64 (https://dejure.org/1965,1390)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1965 - 1 StR 506/64 (https://dejure.org/1965,1390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel im Strafverfahren wegen personeller Überbesetzung der Strafkammer - Verstoß gegen das Erfordernis des gesetzlichen Richters durch falsche Besetzung des Gerichtes - Bestimmung eines Vertreters zur Aufrechterhaltung der Beschlussfähigkeit - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 875
  • MDR 1965, 403
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64
    Das Bedürfnis nach reibungslosem Ablauf des Rechtsfindungsverfahrens (vgl. BVerfGE 2, 380, 403) [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51], nach rascher Justiz sowie bester und sorgfältigster Bearbeitung der einzelnen Sachen ist nicht Binder dem rechtsstaatlichen Grundsatz verhaftet.
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64
    Damit handelte er gewerbsmäßig, d.h. in der Absicht, sich durch wiederholte Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Bauer zu verschaffen (BGHSt 1, 383).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64
    Das wäre, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (NJW 1964, 1020 und 1667), eine verfassungsrechtlich nicht mehr zulässige Überbesetzung der Strafkammer.
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64
    Daß das Landgericht in den drei von der Revision angeführten Fällen sich damit begnügte, eine Urkunde nur im Auszug zu verlesen oder den Inhalt von Schriftstücken durch Erörterung mit den Beteiligten festzustellen, statt Urkundenbeweis durch Verlesung der Schriftstücke zu erheben, ist nicht zu bemängeln (vgl. BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64

    Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer -

    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64
    Der Senat hat auch sonst anerkannt, daß es für die Frage, ob ein Richter ständiges Mitglied einer Kammer oder nur Vertreter ist, nicht auf den Wortsinn des Geschäftsverteilungsplans, sondern darauf ankommt, welchen sinn das Präsidium dem Plan beilegen wollte und wie er infolgedessen tatsächlich gehandhabt wurde (BGHSt 20, 61).
  • RG, 20.10.1926 - VII 15/26

    Gerichtsverfassung

    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64
    Er hat es vielmehr ebenso wie die anderen Senate des BGH in Anschluß an die Praxis des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGZ 115, 157) stets für zulässig gehalten, daß der Vorsitzende auch im Falle einer - verfahrene- und verfassungsrechtlich noch zulässigen - Überbesetzung des Spruchkörpers die Geschäfte innerhalb des Kollegiums gern.
  • RG, 21.09.1923 - I 537/23

    Wann kann eine fortgesetzte Handlung zugleich eine gewerbsmäßige sein?

    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64
    Dem steht auch der umstand, daß die Tat des Angeklagten als fortgesetzte Handlung zu bewerten ist und nur gegen zwei - noch dazu wirtschaftlich zusammenarbeitende - Personen begangen wurde, nicht entgegen (RGSt 57, 367; Olshausen 11. Aufl. StGB § 260 Anm. 1).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Andererseits wäre ein gewisses Maß an Unbestimmtheit auch bei rein verfassungsrechtlicher Betrachtung unbedenklich (BVerfGE 82, 286, 301; BGHSt 21, 40, 43; BGH NJW 1965, 875, 876).

    Er enthält zugleich den Auftrag darauf hinzuwirken, daß die Arbeit im Spruchkörper geordnet, stetig und sinnvoll abläuft und daß dabei auch den Besonderheiten jeder Sache Rechnung getragen wird (BGHSt 21, 40, 43; 250, 254; BGH NJW 1965, 875, 876).

  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

    Für die Frage, ob ein Richter ständiges Mitglied eines Spruchkörpers ist oder nur Vertreter, kommt es nicht auf den Wortlaut des Geschäftsverteilungsplanes, sondern darauf an, welchen Sinn das Präsidium dem Plan beilegen wollte und wie er infolgedessen tatsächlich gehandhabt worden ist (BGH NJW 1965, 875).
  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Zwar hat sich der Bundesgerichtshof in neueren Entscheidungen - anders noch als in der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenenEntscheidung vom 12. Mai 1956 - IV ZR 86/55 - (BGHZ 20, 355 [361/62]) - auf den Standpunkt gestellt, es komme nur auf die Zahl der dem Spruchkörper angehörenden Richter an und nicht darauf, wie es um ihre Belastungsfähigkeit im einzelnen stehe, ob sie auch mit anderen Dienstgeschäften belastet seien und daher dem Spruchkörper nicht mit ihrer vollen Arbeitskraft zur Verfügung stünden(Urteil vom 23. April 1965 - IV ZR 133/64 - in NJW 1965, 1434 [1436]); auch hat der Bundesgerichtshof eine verfassungswidrige Besetzung des Senats eines Oberlandesgerichts angenommen, wenn von insgesamt sechs Mitgliedern eines erkrankt und dienstunfähig ist(Urteil vom 25. Juni 1965 - V ZR 154/64 - in NJW 1965, 1715) oder wenn zwei der fünf Beisitzer beurlaubt sind(Urteil vom 12. Juli 1965 - III ZR 241/64 - in NJW 1965, 1715; vgl. andererseits Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Januar 1965 - 1 StR 506/64 - in MDR 1965, 403, wenn ein Beisitzer nur zu dem Zweck zugeteilt ist, die Beschlußfähigkeit des Gerichtskörpers für den Fall sicherzustellen, daß ständige Mitglieder, insbesondere durch Verwendung im Schwurgericht, verhindert sind).
  • BGH, 23.03.1965 - 1 StR 549/64

    Vom Landtagspräsidenten ausgesprochene Weigerung der Herausgabe von in amtlicher

    Wie der Senat u.a. in seinem Urteil vom 5. Januar 1965 (1 StR 506/64) entschieden hat, bedarf es nach der derzeitigen Rechtslage keines innerkollegialen Geschäftsverteilungsplans.
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 159/63

    Darlehens- und Wechselprolongationsgeschäfte in der Filmbranche - Wucherähnliche

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem wegen desselben Sachverhalts durchgeführten Strafverfahren die Revision des Klägers (in jenem Verfahren: Angeklagten) verworfen (BGH Urt. v. 5. Januar 1965 - 1 StR 506/64) und zu dieser Frage - unter dem Gesichtspunkt des Wuchers - ausgeführt; "Gedacht ist dabei an das Gesamtentgelt, das für das Darlehen oder die Stundung geleistet werden soll, mag es nun im einzelnen als Verzinsung, Disagio, Provision oder (vorweggenommene) Gewinnbeteiligung bezeichnet sein.
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